Ein Auto lässt sich rechtlich gesehen auch per Handschlag verkaufen. Klug ist das nicht. Erst ein schriftlicher Kaufvertrag dokumentiert, wer was zu welchem Preis und in welchem Zustand übergeben hat. Er schützt Sie vor Streit über Mängel, vor Bußgeldbescheiden für Fahrten nach dem Verkauf und vor Forderungen, die erst Wochen später auftauchen. Dieser Ratgeber zeigt, was in einen guten Vertrag gehört.
Die Pflichtangaben im Überblick
Vertragsparteien
Vollständiger Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer, idealerweise mit Telefonnummer. Lassen Sie sich beim Privatverkauf den Ausweis des Käufers zeigen und gleichen Sie die Daten ab. Ist der Käufer ein Unternehmen, gehören Firmenname und Anschrift in den Vertrag.
Fahrzeugdaten
- Marke, Modell und Typ
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus der Zulassungsbescheinigung
- amtliches Kennzeichen und Datum der Erstzulassung
- Kilometerstand bei Übergabe – am besten mit dem Zusatz „laut Tacho“
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Termin der nächsten Hauptuntersuchung
Preis und Zahlung
Kaufpreis in Ziffern und Worten, Zahlungsart und der Hinweis, dass der Betrag bei Übergabe vollständig gezahlt wurde. Bei Barzahlung lassen Sie sich den Empfang im Vertrag quittieren bzw. quittieren ihn selbst.
Übergabezeitpunkt
Datum und Uhrzeit der Übergabe. Das klingt kleinlich, ist aber entscheidend: Bis das Auto abgemeldet oder umgeschrieben ist, landen Bußgeldbescheide, Parkknöllchen oder Mautforderungen beim eingetragenen Halter – also bei Ihnen. Mit der Uhrzeit können Sie belegen, dass ein Verstoß nach der Übergabe passiert ist.
Übergebene Gegenstände
Anzahl der Schlüssel, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Serviceheft, HU-Bericht, zusätzliche Räder oder Zubehör. Was nicht im Vertrag steht, kann später strittig werden.
Zustand und Mängel ehrlich beschreiben
Der wichtigste Teil des Vertrags ist die Beschreibung des Zustands. Listen Sie alle Ihnen bekannten Mängel und Schäden auf – auch reparierte Unfallschäden, Ölverlust, Warnleuchten oder Rost. Je konkreter, desto besser: „Delle Tür hinten links, ca. 5 cm“ ist aussagekräftiger als „Gebrauchsspuren“.
Seien Sie vorsichtig mit Zusicherungen. Formulierungen wie „unfallfrei“, „scheckheftgepflegt“ oder „Motor einwandfrei“ können als Beschaffenheitsvereinbarung gelten, für die Sie auch bei einem Gewährleistungsausschluss einstehen müssen. Wenn Sie etwas nicht sicher wissen, schreiben Sie es so: „Dem Verkäufer sind während seiner Besitzzeit keine Unfallschäden bekannt.“
Gewährleistungsausschluss: was er kann – und was nicht
Als Privatperson können Sie die Sachmängelhaftung beim Verkauf eines gebrauchten Autos im Vertrag ausschließen. Üblich ist eine Formulierung wie „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird.“ Musterverträge von Automobilclubs oder Versicherern enthalten entsprechende Klauseln.
Der Ausschluss hat Grenzen:
- Er gilt nicht für Mängel, die Sie arglistig verschwiegen haben.
- Er gilt nicht für Eigenschaften, die Sie ausdrücklich zugesichert oder garantiert haben.
- In vorformulierten Verträgen müssen Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei grobem Verschulden ausgenommen bleiben. Gängige Musterverträge berücksichtigen das bereits.
Verkaufen Sie an einen Händler oder Ankaufservice, sind Sie als Privatperson der Verkäufer. Die strengeren Regeln, die Händler beim Weiterverkauf an Verbraucher beachten müssen, betreffen Sie dann nicht. Ehrliche Angaben zum Zustand sind trotzdem die Grundlage eines fairen Geschäfts. Bei Firmenfahrzeugen gelten teils andere Regeln; hier lohnt ein Blick mit der Steuerberatung, ob eine Rechnung nötig ist.
Sicher bezahlt werden
Geben Sie Auto, Schlüssel und Fahrzeugbrief erst aus der Hand, wenn der Kaufpreis vollständig bei Ihnen ist. Bei einer Überweisung heißt das: Geld auf dem Konto gutgeschrieben, nicht nur ein Screenshot der Überweisung. Bei Barzahlung können Sie die Scheine in der Bankfiliale prüfen lassen. Von Schecks oder Zahlungen über unbekannte Treuhanddienste ist im Privatverkauf abzuraten.
Nach der Unterschrift
- Jede Seite erhält ein unterschriebenes Exemplar.
- Bewahren Sie eine Kopie des Vertrags auf, mindestens bis die Abmeldung oder Umschreibung bestätigt ist.
- Wird das Auto angemeldet übergeben, müssen Sie den Verkauf der Zulassungsbehörde anzeigen und dabei Name und Anschrift des Käufers angeben. Informieren Sie außerdem Ihre Versicherung.
Wie die Abmeldung im Detail funktioniert, erklärt der Artikel Auto verkaufen und abmelden im Kreis Borken. Wenn noch ein Kredit läuft, lesen Sie vorher Finanziertes Auto verkaufen.
Kaufvertrag beim Ankauf über uns
Verkaufen Sie Ihr Auto über unseren Autoankauf in Bocholt, bringen wir einen schriftlichen Kaufvertrag zum Termin mit. Darin stehen die Fahrzeugdaten, der vereinbarte Preis, der Zustand mit den bekannten Mängeln sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe. Sie erhalten ein Exemplar, die Bezahlung erfolgt bei Übergabe. Lesen Sie den Vertrag in Ruhe, bevor Sie unterschreiben – Fragen beantworten wir gern vor Ort.
Mustervertrag oder eigener Text?
Für den Privatverkauf bieten Automobilclubs, Versicherer und Verbraucherportale kostenlose Musterverträge an. Sie haben den Vorteil, dass die wichtigsten Felder vorgegeben sind und nichts vergessen wird. Lesen Sie den Vordruck trotzdem vollständig, bevor Sie ihn verwenden, und füllen Sie alle Felder aus – leere Zeilen bei „bekannte Mängel“ können später als „keine Mängel“ gelesen werden. Schreiben Sie lieber „keine weiteren bekannt“ hinein. Ergänzungen und Streichungen sollten beide Seiten abzeichnen.
Wenn jemand anderes für Sie unterschreibt
Verkauft eine Vertrauensperson das Auto für Sie, braucht sie eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweises. Im Vertrag sollte stehen, dass sie im Namen des Eigentümers handelt. Bei geerbten Fahrzeugen gehört ein Nachweis der Erbenstellung dazu; bei mehreren Erben müssen alle zustimmen oder eine Person bevollmächtigen.
Häufige Fragen zum Kaufvertrag
Ist ein mündlicher Kaufvertrag beim Auto gültig?
Ja, ein Kaufvertrag über ein Auto ist auch mündlich wirksam. Im Streitfall lässt sich ohne Schriftform aber kaum beweisen, was vereinbart wurde.
Kann ich als Privatperson jede Gewährleistung ausschließen?
Weitgehend ja. Der Ausschluss greift aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nicht für Eigenschaften, die Sie ausdrücklich zugesichert haben.
Warum soll die Uhrzeit der Übergabe im Vertrag stehen?
Damit Sie Verstöße, Mautforderungen oder Schäden nach der Übergabe eindeutig dem Käufer zuordnen können, solange Sie noch als Halter eingetragen sind.
Wie lange sollte ich den Kaufvertrag aufbewahren?
Mindestens bis die Abmeldung oder Umschreibung bestätigt ist. Viele bewahren ihn bis zum Ablauf der Verjährungsfristen auf, also einige Jahre.
Bereit, Ihr Auto jetzt zu verkaufen?
Kostenlose, unverbindliche Einschätzung für Ihr Auto in Bocholt und Umgebung.
Weiterführende Themen:
Kurz-Checkliste für Ihren Autoverkauf
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ausweis und alle Schlüssel bereitlegen
- Bekannte Mängel und Schäden offen angeben – das schützt Sie rechtlich
- Schriftlichen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe abschließen
- Fahrzeug und Papiere erst übergeben, wenn der Betrag bei Ihnen ist
- Vertragskopie aufbewahren, bis die Abmeldung bestätigt ist
Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen zum Autoankauf.