Fragen zum Autoankauf
Ablauf, Unterlagen, Abmeldung, Bezahlung und Sonderfälle: Antworten auf die häufigsten Fragen zum Autoverkauf in Bocholt.
Sie schicken uns die wichtigsten Fahrzeugdaten – am besten mit Fotos – und erhalten eine unverbindliche Einschätzung. Passt sie für Sie, vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen vor Ort. Dort sehen wir uns das Auto an, schließen einen schriftlichen Kaufvertrag, Sie erhalten den vereinbarten Betrag, und wir übernehmen die Abmeldung.
Pkw aller Marken und Baujahre, auch Kombis, Vans, SUVs und Kleintransporter. Dazu gehören gepflegte Gebrauchtwagen ebenso wie Autos mit Unfallschaden, Motor- oder Getriebeschaden, sehr hoher Laufleistung oder abgelaufener Hauptuntersuchung. Ob und zu welchem Preis wir ankaufen, hängt vom konkreten Fahrzeug ab.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie alle Schlüssel. Hilfreich sind außerdem Serviceheft, Rechnungen und der letzte HU-Bericht. Bei Firmenwagen oder geerbten Fahrzeugen kommen Nachweise zur Verkaufsberechtigung hinzu.
Der vereinbarte Betrag wird bei der Übergabe gezahlt. Grundsätzlich gilt beim Autoverkauf: Geben Sie Fahrzeug, Schlüssel und Fahrzeugbrief erst aus der Hand, wenn das Geld bei Ihnen ist. Der Kaufpreis steht im schriftlichen Kaufvertrag.
Nein. Die Einschätzung und die Anfahrt zur Besichtigung in Bocholt und den Nachbarorten sind kostenlos und unverbindlich. Lehnen Sie das Angebot ab, entstehen Ihnen keine Kosten.
Ja, auch Autos mit Blechschaden, Hagel- oder Wildschaden bis hin zum wirtschaftlichen Totalschaden. Wichtig ist, dass Sie alle bekannten Schäden angeben. Bei Fremdverschulden sollte der Schaden vor dem Verkauf durch einen Gutachter dokumentiert sein.
Ältere Autos, Fahrzeuge mit hoher Laufleistung oder mit technischen Mängeln sind in Deutschland oft schwer verkäuflich, werden im Ausland aber häufig weitergefahren. Das kann sich auf die Einschätzung auswirken. Für Sie bleibt der Ablauf gleich: Sie verkaufen an uns, um Ausfuhr oder Zoll müssen Sie sich nicht kümmern.
Ja. Die Besichtigung findet dort statt, wo das Auto steht – in allen Bocholter Stadtteilen sowie in Rhede, Isselburg und Borken. Für weiter entfernte Orte wie Wesel oder Ahaus stimmen wir den Termin individuell ab.
Ja. Eine abgelaufene Hauptuntersuchung wirkt sich auf den Preis aus, ist aber kein Ausschlussgrund. Legen Sie, wenn vorhanden, den letzten Prüfbericht bereit – er zeigt genau, welche Mängel festgestellt wurden. Mit überzogener HU sollten Sie keine weiten Fahrten mehr machen; wir kommen zu Ihnen.
Wir berücksichtigen Modell, Baujahr, Laufleistung, technischen und optischen Zustand, Ausstattung, Wartungsnachweise, den HU-Termin und die aktuelle Nachfrage im Handel und im Export. Wie sich das Angebot zusammensetzt, erklären wir Ihnen nachvollziehbar.
Nein. Sie übergeben das Auto angemeldet, im Kaufvertrag werden Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten. Die Abmeldung übernehmen wir anschließend. Mit der Außerbetriebsetzung endet die Kfz-Steuer automatisch; bewahren Sie Ihre Vertragskopie auf, bis die Abmeldung bestätigt ist.
Ja, aber der Fahrzeugbrief liegt dann meist bei der Bank. Die Restschuld muss abgelöst werden, bevor der Brief herausgegeben wird. Nennen Sie uns bei der Anfrage den Ablösebetrag, dann besprechen wir den Ablauf.
Stimmt der Zustand mit Ihren Angaben überein, bleibt es bei der Einschätzung. Finden sich bei der Besichtigung deutliche Abweichungen, etwa ein nicht genannter Schaden, erklären wir, wie sich das auf den Preis auswirkt. Sie entscheiden dann frei, ob Sie verkaufen möchten.
Ein verlorener Fahrzeugschein lässt sich bei der Zulassungsbehörde ersetzen; beim Fahrzeugbrief ist der Aufwand größer und erfordert in der Regel eine Erklärung über den Verlust. Ein fehlender Zweitschlüssel ist kein Hindernis, mindert aber den Wert. Sagen Sie uns vorab, was fehlt.
Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht der Person, die im Fahrzeugbrief eingetragen ist, und einer Kopie ihres Ausweises. Bei geerbten Fahrzeugen ist in der Regel ein Erbschein oder ein eröffnetes Testament nötig.
Das Gewerbe befindet sich derzeit in Anmeldung. Bis die Anmeldung abgeschlossen ist, nehmen wir noch keine Aufträge an. Sie können uns aber bereits schreiben – Ihre Anfrage wird unverbindlich vorgemerkt.
Ihre Frage nicht dabei?
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir beantworten Ihre Frage persönlich. Mehr Hintergrund finden Sie in unserem Ratgeber zum Autoverkauf – etwa zu Abmeldung und Halterwechsel, zum Kaufvertrag oder zum Verkauf eines finanzierten Autos.
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