Die Plakette ist abgelaufen oder der Prüfbericht listet Mängel auf, deren Reparatur mehr kostet, als das Auto noch wert scheint? Dann stellt sich die Frage, ob man den Wagen überhaupt noch verkaufen kann. Die kurze Antwort: Ja, ein Auto ohne gültige Hauptuntersuchung darf verkauft werden. Damit der Verkauf fair und rechtlich sauber abläuft, sollten Sie aber ein paar Punkte kennen.

Was „ohne TÜV“ eigentlich bedeutet

Umgangssprachlich sagt man „TÜV“, gemeint ist die Hauptuntersuchung (HU). Sie wird von Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt. Pkw müssen nach der Erstzulassung zum ersten Mal nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre zur HU. Wann der nächste Termin fällig ist, steht auf der Plakette am hinteren Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

„Ohne TÜV“ kann zwei sehr unterschiedliche Situationen meinen:

  • Die Frist ist abgelaufen, das Auto war aber noch gar nicht bei der Prüfung. Sein technischer Zustand ist dann offen – vielleicht ist es in Ordnung, vielleicht nicht.
  • Das Auto ist durchgefallen, weil die Prüfstelle erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt hat. Dann gibt es einen Prüfbericht, der genau beschreibt, was fehlt.

Für den Verkauf ist der zweite Fall sogar einfacher, denn der Prüfbericht macht den Zustand nachvollziehbar. Legen Sie ihn unbedingt bereit.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Verkaufen dürfen Sie jederzeit

Es gibt keine Vorschrift, nach der ein Auto nur mit gültiger HU den Besitzer wechseln darf. Das Fahrzeug bleibt auch mit abgelaufener Plakette zugelassen, bis es außer Betrieb gesetzt wird. Sie können es also angemeldet übergeben; im Kaufvertrag werden Datum und Uhrzeit festgehalten.

Fahren mit überzogener HU

Wer mit abgelaufener Plakette am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert ein Verwarnungs- oder Bußgeld, das mit der Dauer der Überziehung steigt. Bei mehr als acht Monaten kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Zudem wird bei einer deutlich überzogenen Frist in der Regel eine erweiterte Prüfung fällig, die etwas mehr kostet. Für den Verkauf heißt das: Fahren Sie das Auto nicht mehr quer durch das Westmünsterland zu Interessenten, sondern lassen Sie die Besichtigung dort stattfinden, wo es steht.

Wenn der Prüfer „verkehrsunsicher“ festgestellt hat

Seit 2018 unterscheidet die HU zwischen geringen, erheblichen und gefährlichen Mängeln sowie der Einstufung „verkehrsunsicher“. Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln gibt es keine neue Plakette; die Mängel müssen beseitigt und das Auto innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden. Ein als verkehrsunsicher eingestuftes Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. In diesem Fall muss der Transport beim Verkauf von vornherein eingeplant werden.

Reparieren oder so verkaufen?

Ob sich die Reparatur vor dem Verkauf lohnt, ist vor allem eine Rechenaufgabe. Holen Sie einen Kostenvoranschlag für die Mängel aus dem Prüfbericht ein und stellen Sie ihm gegenüber, was das Auto mit frischer Plakette realistisch mehr bringen würde.

SituationTendenz
Nur wenige, günstige Mängel (z. B. Leuchtmittel, Wischerblätter, Bremsflüssigkeit)Reparatur und neue HU lohnen sich oft
Rost an tragenden Teilen, Achsteile, Bremsleitungen, AbgasanlageReparatur wird schnell teuer – Verkauf im Ist-Zustand prüfen
Älteres Auto mit hoher Laufleistung und mehreren MängelnVerkauf ohne HU ist meist wirtschaftlicher
Gefragtes Modell mit gutem Motor, aber Mängeln an der KarosserieEinzelfall: Wert vorher einschätzen lassen

Eine Reparatur steigert den Verkaufswert selten um den vollen Rechnungsbetrag. Das gilt besonders bei älteren Fahrzeugen, für die sich Privatkäufer ohnehin nur bis zu einer bestimmten Preisgrenze interessieren.

Wie Mängel den Preis beeinflussen

Ein Auto ohne gültige HU ist nicht automatisch nur noch Schrottwert. Für die Einschätzung zählen dieselben Punkte wie bei jedem Gebrauchtwagen – Modell, Baujahr, Laufleistung, Ausstattung, Wartung – plus die Frage, was die Mängel kosten. Wichtig sind außerdem:

  • Art der Mängel: Verschleißteile sind kalkulierbar, Rost an der Karosserie oder am Rahmen ist es meist nicht.
  • Zustand von Motor und Getriebe: Läuft die Technik einwandfrei, ist das Auto für viele Käufer weiterhin interessant.
  • Nachfrage im Ausland: Robuste Modelle werden in anderen Ländern häufig weitergefahren. Mehr dazu im Artikel Wann der Export eine Rolle spielt.

Wie die Einschätzung im Detail zustande kommt, erklärt unser Ratgeber Was den Wert eines Gebrauchtwagens bestimmt.

Ehrlich bleiben schützt Sie

Verschweigen Sie bekannte Mängel nicht – auch nicht beim Privatverkauf. Ein Gewährleistungsausschluss im Vertrag schützt nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Schreiben Sie deshalb in den Kaufvertrag, dass das Fahrzeug ohne gültige HU verkauft wird, und verweisen Sie auf den Prüfbericht. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie unter Kaufvertrag beim Autoverkauf.

So läuft der Verkauf ohne HU bei uns ab

  1. Sie schicken uns Fahrzeugdaten, Fotos und – falls vorhanden – den Prüfbericht.
  2. Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung, die die Mängel bereits berücksichtigt.
  3. Die Besichtigung findet an dem Ort statt, an dem das Auto steht, etwa in Hemden, Barlo oder in Rhede. Ist das Auto nicht fahrbereit, planen wir den Transport mit ein.
  4. Kaufvertrag, Bezahlung bei Übergabe und anschließend die Abmeldung.

Einen Überblick über alle Fahrzeugarten finden Sie auf der Seite Autoankauf Bocholt.

Häufige Fragen zum Verkauf ohne TÜV

Darf ich ein Auto mit abgelaufener HU verkaufen?

Ja. Eine gültige Hauptuntersuchung ist keine Voraussetzung für den Verkauf. Wichtig ist, dass der fehlende TÜV und alle bekannten Mängel im Kaufvertrag stehen.

Muss ich das Auto vor dem Verkauf abmelden?

Nein. Das Auto kann angemeldet übergeben werden. Der Vertrag hält Datum und Uhrzeit fest; danach wird es abgemeldet oder vom Käufer umgemeldet.

Lohnt sich eine Reparatur, damit das Auto mehr bringt?

Nur wenn die Reparatur günstig ist im Verhältnis zum Mehrwert. Bei Rost an tragenden Teilen oder mehreren erheblichen Mängeln ist der Verkauf im Ist-Zustand meist wirtschaftlicher.

Was ist, wenn das Auto als verkehrsunsicher eingestuft wurde?

Dann darf es nicht mehr gefahren werden. Der Verkauf ist trotzdem möglich; der Transport wird bei der Terminabsprache eingeplant.