Unfallauto verkaufen statt teuer reparieren
Nach einem Unfall steht schnell die Frage im Raum: reparieren lassen oder verkaufen? Gerade bei älteren Fahrzeugen übersteigen die Werkstattkosten häufig den Wert, den das Auto danach noch hat. Dann ist der Verkauf im Ist-Zustand meist die vernünftigere Lösung – und genau dafür sind wir da.
Ob Parkschaden in der Bocholter Innenstadt, Wildunfall auf einer Landstraße Richtung Borken oder Hagelschaden nach einem Sommergewitter: Wir schauen uns das Fahrzeug an, wie es ist, und machen Ihnen ein Angebot, das den Schaden realistisch einpreist. Auch Autos, die nicht mehr fahren, kommen infrage.
Welche Schäden für uns kein Hindernis sind
Blech- und Karosserieschäden
Parkrempler, Auffahrunfall, eingedrückte Türen oder Stoßfänger.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Reparatur teurer als der Zeitwert – das Auto hat trotzdem einen Restwert.
Hagel- und Sturmschäden
Viele Dellen auf Dach und Motorhaube, ggf. gesprungene Scheiben.
Wildunfall
Front, Scheinwerfer, Kühler – auf Landstraßen im Münsterland keine Seltenheit.
Motor- und Getriebeschaden
Kein Unfall, aber ähnlich: die Reparatur lohnt sich oft nicht mehr.
Nicht fahrbereit
Das Auto steht und springt nicht an oder darf nicht mehr bewegt werden.
So verkaufen Sie Ihren Unfallwagen
Fotos schicken
Schadenbereich aus mehreren Winkeln, dazu Gesamtansicht, Innenraum und Tacho. Per WhatsApp geht das am schnellsten.
Infos ergänzen
Ist das Auto fahrbereit? Gibt es ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag? Läuft die Versicherungsregulierung noch?
Einschätzung
Sie erhalten eine Preisvorstellung für das Fahrzeug im aktuellen Zustand – unverbindlich.
Termin & Abholung
Besichtigung am Standort des Autos, Kaufvertrag, Bezahlung bei Übergabe. Bei nicht fahrbereiten Autos wird der Transport mit organisiert.
Reparieren oder verkaufen? Eine einfache Rechnung
Nehmen Sie den Kostenvoranschlag der Werkstatt und vergleichen Sie ihn mit dem, was das Auto nach der Reparatur realistisch wert wäre. Liegen die Kosten nahe an diesem Wert oder darüber, lohnt sich die Reparatur wirtschaftlich nicht. Hinzu kommt: Ein reparierter Unfallschaden muss beim späteren Verkauf angegeben werden und drückt den Preis trotzdem. Wer das Auto ohnehin bald ersetzen wollte, fährt mit dem Verkauf im Ist-Zustand oft besser.
Wichtig bei Haftpflichtschäden: Hat ein anderer den Unfall verursacht, sollte der Schaden durch einen Gutachter dokumentiert sein, bevor Sie das Auto verkaufen. Sonst kann es schwierig werden, Ihren Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung nachzuweisen. Im Zweifel fragen Sie Ihre Versicherung oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ehrlich angeben – zu Ihrem eigenen Schutz
Beim Verkauf eines Unfallwagens gilt: Alle bekannten Schäden gehören auf den Tisch, auch frühere, bereits reparierte. Das ist nicht nur fair, sondern schützt Sie rechtlich. Im Kaufvertrag halten wir den Zustand und die bekannten Schäden schriftlich fest. Damit ist klar, was verkauft wurde, und es gibt später keinen Streit darüber, wer was wusste.
Was den Preis eines Unfallwagens bestimmt
- Art und Ort des Schadens: Ein Seitenschaden ist anders zu bewerten als ein Frontschaden mit Airbagauslösung.
- Was noch intakt ist: Motor, Getriebe und Innenraum behalten ihren Wert, auch wenn die Karosserie gelitten hat.
- Modell und Alter: Für manche Modelle gibt es auch beschädigt eine stabile Nachfrage, etwa im Export.
- Fahrbereitschaft: Muss das Auto abgeschleppt werden, entstehen zusätzliche Kosten.
- Unterlagen: Gutachten und Fotos machen eine Einschätzung genauer und vermeiden Abschläge „auf Verdacht“.
Stark beschädigte oder ältere Autos werden häufig nicht in Deutschland repariert, sondern im Ausland weiterverwendet. Mehr dazu, wann das eine Rolle spielt, lesen Sie auf der Seite Exportfahrzeuge.
Auch in der Umgebung von Bocholt
Unfallwagen holen wir nicht nur im Stadtgebiet ab – etwa in Mussum, Spork oder Lowick –, sondern auch in Rhede, Isselburg und Borken. Steht das Auto noch beim Abschleppdienst oder in einer Werkstatt, sagen Sie uns einfach, wo.
Passende Ratgeber zum Weiterlesen
Alle Themen rund um Unterlagen, Abmeldung, Kaufvertrag und Sonderfälle finden Sie im Ratgeber Auto verkaufen.