Sie haben ein älteres Auto, ein Fahrzeug mit Mängeln oder einen Unfallwagen, und es kommt der Export als Weg infrage? Dann fragen Sie sich vermutlich, wie der Verkauf praktisch abläuft und was Sie dafür tun müssen. Die gute Nachricht vorweg: Für Sie als Verkäufer unterscheidet sich der Ablauf kaum von einem normalen Autoverkauf. Dieser Ratgeber geht ihn Schritt für Schritt durch. Ob der Export für Ihr Auto überhaupt eine Rolle spielt, erklärt der Artikel Wann der Autoexport eine Rolle spielt.

Schritt 1: Das Fahrzeug beschreiben

Für die Einschätzung eines Exportfahrzeugs sind andere Details wichtig als bei einem jungen Gebrauchtwagen. Neben Marke, Modell, Baujahr und Kilometerstand zählen vor allem:

  • Motorisierung und Kraftstoffart – manche Motoren sind im Ausland besonders gefragt
  • Getriebe (Schaltung oder Automatik)
  • Fahrbereitschaft: Springt das Auto an, fährt, lenkt und bremst es?
  • bekannte Mängel, Rost, Unfallschäden, Warnleuchten
  • HU-Termin bzw. Prüfbericht, falls vorhanden

Fotos von allen Seiten, vom Innenraum, vom Tacho und von Schäden machen die Einschätzung genauer.

Schritt 2: Die Einschätzung

Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie eine unverbindliche Preisvorstellung. Bei Exportfahrzeugen fließt neben dem Zustand vor allem die Nachfrage nach dem jeweiligen Modell ein. Lassen Sie sich erklären, wie der Preis zustande kommt, und vergleichen Sie ihn mit anderen Angeboten. Einen guten Überblick über die Wertfaktoren gibt der Ratgeber Was ist mein Auto wert?.

Schritt 3: Termin am Standort des Autos

Die Besichtigung findet dort statt, wo das Auto steht – vor der Haustür, auf dem Hof, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Gerade Exportfahrzeuge sind häufig nicht mehr fahrbereit oder dürfen wegen abgelaufener HU nicht mehr weit gefahren werden. Dann wird der Transport bei der Terminabsprache mit eingeplant. Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug erreichbar ist und Sie uns sagen, ob Räder und Lenkung frei sind.

Schritt 4: Kaufvertrag und Übergabe

Stimmt der Zustand mit Ihren Angaben überein, wird der Kaufvertrag geschlossen. Darin stehen:

  • Ihre Daten und die des Käufers
  • Fahrzeugdaten mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Kilometerstand
  • der vereinbarte Kaufpreis
  • die bekannten Mängel und Schäden
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe

Die Bezahlung erfolgt bei Übergabe. Anschließend übergeben Sie Schlüssel, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie vorhandene Unterlagen. Ausführliche Hinweise zum Vertrag finden Sie im Artikel Kaufvertrag beim Autoverkauf.

Schritt 5: Abmeldung

Ein Fahrzeug, das ins Ausland geht, muss in Deutschland außer Betrieb gesetzt werden. Beim Verkauf über uns übernehmen wir die Abmeldung. Mit der Außerbetriebsetzung endet die Kfz-Steuer; informieren Sie zusätzlich Ihre Versicherung über den Verkauf. Bewahren Sie Ihre Vertragskopie auf, bis die Abmeldung bestätigt ist. Mehr dazu im Ratgeber Auto abmelden nach dem Verkauf.

Was der Käufer übernimmt

Alles, was nach dem Kauf mit der Ausfuhr zu tun hat, liegt beim Käufer:

  • Transport zum Hafen oder ins Zielland, per Lkw oder mit Ausfuhrkennzeichen
  • Zollformalitäten bei Ausfuhr in Länder außerhalb der EU
  • Zulassung und gegebenenfalls Reparatur im Zielland

Sie müssen dafür keine Formulare ausfüllen, keine Zollstelle aufsuchen und keine Ausfuhrkennzeichen beantragen.

Worauf Sie achten sollten

  • Kein Verkauf ohne Vertrag: Auch beim Export braucht es einen schriftlichen Kaufvertrag mit vollständigen Käuferdaten.
  • Zahlung vor Übergabe: Auto und Papiere erst aus der Hand geben, wenn der Kaufpreis bei Ihnen ist.
  • Abmeldung klären: Bleibt das Auto angemeldet und verlässt das Land, kann es schwierig werden, Bußgelder oder Forderungen abzuwehren.
  • Mängel ehrlich angeben: Das gilt auch dann, wenn der Käufer das Auto exportieren möchte.

Exportfahrzeuge aus Bocholt und Umgebung

Wir sehen uns Fahrzeuge in allen Bocholter Stadtteilen und den Nachbarorten an, zum Beispiel in Spork, Liedern oder Isselburg; Orte wie Wesel nach Absprache. Ist Ihr Auto stark beschädigt, lohnt sich ein Blick in die Ratgeber Unfallwagen verkaufen und Auto mit Motorschaden verkaufen. Den Überblick über den Ankauf von Exportfahrzeugen bietet die Seite Autoexport Bocholt.

Häufige Missverständnisse beim Export

  • „Ich brauche Ausfuhrkennzeichen.“ Nein – die beantragt bei Bedarf der Käufer.
  • „Beim Export muss ich keine Mängel angeben.“ Doch. Bekannte Mängel gehören in den Vertrag, egal, wohin das Auto später geht.
  • „Ein Exportfahrzeug muss ich nicht abmelden.“ Doch. Solange das Auto zugelassen ist, sind Sie als Halter eingetragen.
  • „Für den Export zählt nur der Schrottwert.“ Nein. Für gefragte Modelle wird der Wert des Fahrzeugs als Ganzes betrachtet.

Was im Auto bleiben sollte

Lassen Sie Bordwerkzeug, Ersatzrad oder Pannenset, Wagenheber, Abdeckungen und – bei Elektro- und Hybridfahrzeugen – das Ladekabel im Auto. Auch Zweitschlüssel, Radschlossadapter und Bedienungsanleitung gehören dazu. Fehlen solche Teile, mindert das den Wert, weil der Käufer sie nachkaufen muss. Persönliche Gegenstände, Parkausweise und Tankkarten nehmen Sie dagegen vor der Übergabe heraus.

Wie lange der Ablauf dauert

Eine feste Dauer lässt sich nicht seriös nennen. Wie schnell es geht, hängt vor allem davon ab, ob Ihre Angaben vollständig sind, ob alle Papiere vorliegen und wann ein Termin am Standort des Autos möglich ist. Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen muss zusätzlich der Transport geplant werden. Mit guten Fotos und vollständigen Unterlagen lässt sich der Ablauf aber deutlich verkürzen, weil beim Termin nichts mehr geklärt werden muss.

Häufige Fragen zum Verkauf von Exportfahrzeugen

Muss mein Auto für den Export fahrbereit sein?

Nein. Auch nicht fahrbereite Fahrzeuge werden angekauft; der Transport wird bei der Terminabsprache organisiert.

Welche Unterlagen brauche ich?

Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ihren Ausweis und alle Schlüssel. Prüfbericht, Serviceheft und Rechnungen sind hilfreich, aber nicht zwingend.

Wer meldet das Auto ab?

Beim Verkauf über uns übernehmen wir die Abmeldung. Ihre Vertragskopie mit Datum und Uhrzeit der Übergabe dokumentiert den Halterwechsel bis dahin.

Muss ich Zoll oder Steuern für den Export zahlen?

Nein. Als privater Verkäufer verkaufen Sie an einen Käufer in Deutschland. Ausfuhr und Zoll sind Sache des Käufers.